Finanzielle Förderung
Die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten kann durch teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden.
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt sein:
- Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden (muss nicht am Stück absolviert werden).
- Die berufliche Weiterbildung sowie ihr Träger sind für die Förderung zugelassen.
- Damit Sie die berufliche Weiterbildung an die Bedürfnisse Ihres Betriebes anpassen können, ist es für die Förderung unerheblich, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.
- Wenn Sie Ihre Beschäftigten während Kurzarbeit weiterbilden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen andere finanzielle Förderungen erhalten: Weiterbildung während Kurzarbeit.
Zuschüsse zu den Lehrgangskosten
Unter 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleinstunternehmer)
Bis zu 100% Kostenerstattung
Bis zu 100% ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen
Bis zu 100% Kostenerstattung
Bis zu 100% ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen
Unter 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleine und mittlere Unternehmen)
Bis zu 50% Kostenerstattung
Bis zu 100% ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen
Bis zu 50% Kostenerstattung
Bis zu 100% ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen
Ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Größere Unternehmen)
Bis zu 25 % Kostenerstattung
Bis zu 25 % Kostenerstattung
Ab 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Große Unternehmen)
Bis zu 15 % Kostenerstattung
Bis zu 15 % Kostenerstattung
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (während der Weiterbildung)
Unter 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleinstunternehmer)
Bis zu 75% Kostenerstattung
Bis zu 100% bei fehlenden Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
Bis zu 75% Kostenerstattung
Bis zu 100% bei fehlenden Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
Unter 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleine und mittlere Unternehmen)
Bis zu 50% Kostenerstattung
Bis zu 100% bei fehlenden Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
Bis zu 50% Kostenerstattung
Bis zu 100% bei fehlenden Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
Ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Größere Unternehmen)
Bis zu 25 % Kostenerstattung
Bis zu 100% bei fehlenden Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
Bis zu 25 % Kostenerstattung
Bis zu 100% bei fehlenden Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
Ab 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Große Unternehmen)
Bis zu 25 % Kostenerstattung
Bis zu 100% bei fehlenden Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
Bis zu 25 % Kostenerstattung
Bis zu 100% bei fehlenden Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
Zuschuss zum Arbeitsentgelt online anfragen
Sie können den Zuschuss zum Arbeitsentgelt online beantragen unter:
Förderung von Weiterbildung | Bundesagentur für Arbeit
Ihre zuständige Agentur für Arbeit und Jobcenter hilft Ihnen gern weiter.
Förderung von Weiterbildung | Bundesagentur für Arbeit
Ihre zuständige Agentur für Arbeit und Jobcenter hilft Ihnen gern weiter.
BIS ZU 15% HÖHERE ZUSCHÜSSE FÜR JEDE BETRIEBSGRÖSSE
Plus 5% bei Qualifizierungsvereinbarungen der Sozialpartner
Plus 10% bei erhöhtem Weiterbildungsbedarf in Ihrem Betrieb
Plus 15% bei Qualifizierungsvereinbarungen und erhöhtem Weiterbildungsbedarf